Die Sachkundeprüfung ist nach § 34a der Gewerbeordnung in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) vorgeschrieben für besonders konfliktträchtige und sensible
Bewachungstätigkeiten sowie für die Bewachungsgewerbetreibenden.
Das Bewachungsrecht sieht seit Januar 2003 eine Sachkundeprüfung für folgende Bewachungstätigkeiten Tätigkeiten vor: • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich) • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv) • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher) Seit Dezember 2016 sind sachkundepflichtig: • Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen) • Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen • Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter) Zweck der Sachkundeprüfung ist es, den Nachweis zu erbringen, dass die zu prüfenden Personen die für die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Bewachungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse über die dafür notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachbezogenen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung erworben haben. § 8 BewachV nennt Abschlüsse, bei deren Erwerb ein Nachweis der Unterrichtung oder Sachkunde nicht erfolgen muss. Darunter fallen beispielsweise Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst, für den waffentragenden Bereich des Zolldienst und für Feldjäger in der Bundeswehr. Die Erlaubnis wird vom zuständigen Amt für öffentliche Ordnung (zum Beispiel Ordnungsamt) erteilt.
Das Bewachungsrecht sieht seit Januar 2003 eine Sachkundeprüfung für folgende Bewachungstätigkeiten Tätigkeiten vor: • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich) • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv) • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher) Seit Dezember 2016 sind sachkundepflichtig: • Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen) • Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen • Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter) Zweck der Sachkundeprüfung ist es, den Nachweis zu erbringen, dass die zu prüfenden Personen die für die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Bewachungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse über die dafür notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachbezogenen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung erworben haben. § 8 BewachV nennt Abschlüsse, bei deren Erwerb ein Nachweis der Unterrichtung oder Sachkunde nicht erfolgen muss. Darunter fallen beispielsweise Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst, für den waffentragenden Bereich des Zolldienst und für Feldjäger in der Bundeswehr. Die Erlaubnis wird vom zuständigen Amt für öffentliche Ordnung (zum Beispiel Ordnungsamt) erteilt.
Vorraussetzungen
Für die Teilnahme an dieser Weiterbildung sind Volljährigkeit, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.
Zielsetzung Der Gesetzgeber hält wegen des direkten Bürgerkontakts der genannten Tätigkeiten eine qualifizierte Durchführung der Wachaufgaben für notwendig. Deshalb kommt es besonders darauf an, dass diese Wachpersonen die Grenzen der ihnen zustehenden Rechte kennen und auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden Konfliktbewältigung informiert sind.
Die Sachkundeprüfung besteht aus einer bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfung von 120 Min. und einer mündlichen Prüfung (ca. 15. Min. pro Prüfling), wobei die Zulassung zur mündlichen Prüfung das Bestehen des schriftlichen Teils voraussetzt. Hat der Teilnehmer die Prüfung bestanden, so bekommt er eine Bescheinigung von der IHK ausgestellt.
In der mündlichen Prüfung soll der Schwerpunkt neben den genannten Sachgebieten auf das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerbe- und Datenschutzrecht und den Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, gelegt werden.
Inhalte der Sachkundeprüfung
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Gewerberecht
Datenschutzrecht
Strafrecht
Bürgerliches Recht
Umgang mit Waffen
Unfallverhütungsvorschriften
Sicherheitstechnik
Brandschutz
Umgang mit Menschen
Zielsetzung Der Gesetzgeber hält wegen des direkten Bürgerkontakts der genannten Tätigkeiten eine qualifizierte Durchführung der Wachaufgaben für notwendig. Deshalb kommt es besonders darauf an, dass diese Wachpersonen die Grenzen der ihnen zustehenden Rechte kennen und auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden Konfliktbewältigung informiert sind.
Die Sachkundeprüfung besteht aus einer bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfung von 120 Min. und einer mündlichen Prüfung (ca. 15. Min. pro Prüfling), wobei die Zulassung zur mündlichen Prüfung das Bestehen des schriftlichen Teils voraussetzt. Hat der Teilnehmer die Prüfung bestanden, so bekommt er eine Bescheinigung von der IHK ausgestellt.
In der mündlichen Prüfung soll der Schwerpunkt neben den genannten Sachgebieten auf das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerbe- und Datenschutzrecht und den Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, gelegt werden.
Inhalte der Sachkundeprüfung
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Gewerberecht
Datenschutzrecht
Strafrecht
Bürgerliches Recht
Umgang mit Waffen
Unfallverhütungsvorschriften
Sicherheitstechnik
Brandschutz
Umgang mit Menschen