Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Bei der Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft handelt es sich um eine Fortbildungsprüfung. Diese wurde nötig, nachdem es die gesetzliche Regelung bezüglich der geprüften Fachkraft für Schutz und Sicherheit gab. Jedoch können Sie sich bei uns nach Einzelfallprüfung bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen dafür qualifizieren und die Prüfung ablegen.
Vorraussetzungen Zur Prüfung zur Schutz- und Sicherheitskraft wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis im Schutz- und Sicherheitsbereich oder eine fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre im Schutz- und Sicherheitsbereich abgeleistet sein müssen und ein Mindestalter von 24 Jahren und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt, nachweist. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientieren.

Zielsetzung Mitarbeiter, die die Durchführung von Aufgaben einer Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen), insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten, wahrnehmen. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft.

Inhalt Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln